Einreisebestimmungen für Tiere

Einreisebestimmungen für Tiere

EINREISEBESTIMMUNGEN AUS EU-MITGLIEDSSTAATEN UND GELISTETEN DRITTLÄNDERN

Hunde und Katzen (Frettchen) dürfen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland einreisen.

  • das Tier muss zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip elektronisch gekennzeichnet sein.
    Das Datum der Chipimplantation sind anzugeben und ebenso die Körperstelle.
  • Bei Erstimpfung ist die Tollwutimpfung erst nach 21 Tagen gültig.
  • Diese Angaben müssen in einem blauen EU-Heimtierausweis eingetragen sein.

Welpen können frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden!

 

EINREISEBESTIMMUNGEN AUS NICHT-EU-LÄNDERN

Seit 2013 gelten neue Bestimmung für den Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union.
Die neue EU-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand einer Verkaufs- oder Eigentumsübertragung darstellen.

Bei der Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelten eigene Bestimmungen!

Nicht-EU-Länder sind z.B. (nicht-gelistete Drittländer)
Moldawien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine
Ausnahmen sind: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan, hier gelten die Bestimmungen für EU-Länder.

  • das Tier muss zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip elektronisch gekennzeichnet sein. Das Datum der Chipimplantation sind anzugeben und ebenso die Körperstelle.
  • die Tiere müssen einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen
    Der Abstand zur letzten Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage betragen.
    Der Zeitpunkt der Blutentnahme muss spätestens 3 Monate vor Einreise sein.
    Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig innerhalb 1 Jahres nachgeimpft wird.
    Die Frist von 3 Monaten gilt nicht bei Wiedereinführung eines Tieres, das nachweisen kann, dass es vor Verlassen der EU einen ausreichenden Tollwuttiter hatte.

Tiere, die jünger als 12 Wochen sind, dürfen nicht gegen Tollwut geimpft werden und dürfen nicht nach Deutschland einreisen!

 

Die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Ländern und die Ausreise in nicht aufgeführte Länder erfahren Sie auf der Internetseite www.intervet.de oder beim Amtstierarzt.