EINREISEBESTIMMUNGEN AUS EU-MITGLIEDSSTAATEN UND GELISTETEN DRITTLÄNDERN
Hunde und Katzen (Frettchen) dürfen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland einreisen.
Welpen können frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden!
EINREISEBESTIMMUNGEN AUS NICHT-EU-LÄNDERN
Seit 2013 gelten neue Bestimmung für den Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union.
Die neue EU-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand einer Verkaufs- oder Eigentumsübertragung darstellen.
Bei der Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelten eigene Bestimmungen!
Nicht-EU-Länder sind z.B. (nicht-gelistete Drittländer)
Moldawien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine
Ausnahmen sind: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan, hier gelten die Bestimmungen für EU-Länder.
Tiere, die jünger als 12 Wochen sind, dürfen nicht gegen Tollwut geimpft werden und dürfen nicht nach Deutschland einreisen!
Die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Ländern und die Ausreise in nicht aufgeführte Länder erfahren Sie auf der Internetseite www.intervet.de oder beim Amtstierarzt.