Heimtierausweis

Heimtierausweis

Der EU Heimtierausweis

Seit 2013 gelten neue Bestimmung für den Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union.
Die neue EU-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten.
Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand einer Verkaufs- oder Eigentumsübertragung darstellen.

EU Länder in denen man einen Heimtierausweis benötigt sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

  • der EU-Heimtierausweis ist vorgeschrieben und muss auf der Reise mitgeführt werden.
  • im Ausweis sind Name und Anschrift des Besitzers, die Angaben zum Tier:
    Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Tierart, Rasse, Felltyp einzutragen.
  • das Tier muss zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip elektronisch gekennzeichnet sein. Das Datum der Chipimplantation sind anzugeben und ebenso die Körperstelle.
  • der Ausweis muss von einem Tierarzt ausgestellt sein. Daraus geht hervor, dass das Tier im Einklang mit den Empfehlungen des Impfherstellers eine gültige Tollwutimpfung, gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff erhalten hat. Das bedeutet in der Regel, dass die Impfung mindestens 21 Tage alt sein muss und nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.
  • Tiere, die jünger als drei Monate sind, dürfen noch nicht gegen Tollwut geimpft werden.
    Dies bedeutet, dass ein Jungtier frühestens mit 15 Wochen nach Deutschland einreisen darf!

Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Irland und Malta muss eine Antikörperbestimmung gegen Tollwutviren nachgewiesen werden. Die Vorbereitung für dieses Verfahren nehmen ca. 6 Monate in Anspruch. Näheres erfahren sie beim Tierarzt oder auf der Internetseite www. intervet.de.

Die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Ländern und die Ausreise in nicht aufgeführte Länder erfahren Sie auf der Internetseite www.intervet.de oder beim Amtstierarzt.