Seit 2013 gelten neue Bestimmung für den Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union.
Die neue EU-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten.
Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand einer Verkaufs- oder Eigentumsübertragung darstellen.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Irland und Malta muss eine Antikörperbestimmung gegen Tollwutviren nachgewiesen werden. Die Vorbereitung für dieses Verfahren nehmen ca. 6 Monate in Anspruch. Näheres erfahren sie beim Tierarzt oder auf der Internetseite www. intervet.de.
Die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Ländern und die Ausreise in nicht aufgeführte Länder erfahren Sie auf der Internetseite www.intervet.de oder beim Amtstierarzt.